Grenzwerte der Feuerungsanlagenverordnung
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 50 kW oder mehr (ab 1.4.2012 bis 50 MW).
Grenzwerte der Feuerungsanlagenverordnung
Diese Verordnung gilt für genehmigungspflichtige und bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 50 kW oder mehr (ab 1.4.2012 bis 50 MW).