Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Testo Account und die Saveris 3 -Cloud der Testo SE Co. KGaA

    1. Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Dienste und Funktionalitäten des Testo Accounts (“Account”) sowie der Testo Saveris 3 Cloud („Cloud“) zwischen der Testo SE & Co. KGaA, (nachfolgend Testo) und dem Kunden (nachfolgend Nutzer), beide gemeinsam nachfolgend Parteien genannt. Account und Cloud sind ein von Testo bereitgestellter Softwareservice, auf die der Nutzer über das Internet zugreift.

    1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Nutzern, die Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie juristische Personen mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.

    1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn Testo diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

    2. Nutzungsvoraussetzungen und Vertragsschluss

    2.1 Der Zugang zu Account und Cloud setzt eine Registrierung des Nutzers, die Erstellung eines Nutzerkontos sowie die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

    2.2 Nach erfolgter Registrierung gewährt Testo dem Nutzer Zugang zum Account. Der Zugang zur Cloud erfolgt im Rahmen der Bereitstellung von Hardware, Software und Dienstleistungen sowie grundsätzlich dem Abschluss eines Abonnements.

    2.3 Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung eines Accounts besteht nicht. Testo kann eine Registrierung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

    2.4 Der Nutzer bestätigt seine Registrierung unmittelbar nach Absenden der Registrierungsdaten durch Klicken eines Aktivierungslinks in der an die in der Registrierung des Nutzers angegebenen E-Mail-Adresse. Solange der Nutzer die erforderliche Verifizierung nicht erbracht hat, bleibt das Nutzerkonto gesperrt. Wird die Registrierung nicht vollständig durchgeführt, behält sich Testo vor, das unvollständig registrierte Nutzerkonto zu löschen.

    2.5 Jedem Nutzer ist nur eine einmalige Registrierung mit einem Nutzerkonto gestattet. Nutzerkonten und deren Inhalte sind nicht auf andere Nutzerkonten übertragbar.

    2.6 Der Nutzer ist verpflichtet, mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen, diese Dritten nicht mitzuteilen und/oder keinen unbefugten Dritten den Zugang zu dem Nutzerkonto unter Umgehung der Zugangsdaten zu ermöglichen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos stattfinden und die der Nutzer zu vertreten hat. Der Nutzer wird sein Passwort für sein Nutzerkonto unverzüglich ändern, wenn er Grund zu der Annahme hat, dass die Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sein könnten.

    2.7 Die Nutzung des Accounts und der Cloud umfasst vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung keine Support- und sonstige Leistungen wie z.B. Installations-, Anpassungs-, Programmier-, Beratungs- oder Schulungsleistungen, es sei denn, eine solche Leistung ist zur Behebung eines Mangels des Accounts und der Cloud erforderlich.

    3. Vertragsgegenstand

    3.1 Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Nutzung, des zur Verfügung gestellten Accounts und der Cloud sowie gegebenenfalls die Verwaltung, Auswertung und sonstige Nutzung von Daten, die von Testo-Geräten erhoben und vom Nutzer in die Cloud übertragen werden. Hierunter fallen beispielsweise Daten des Nutzers, Messort- und Zeit, Geräteinformation sowie zukünftige Nutzungs- und Funktionserweiterungen, die von Testo zur Verfügung gestellt werden. Ausdrücklich nicht vom Leistungsumfang umfasst ist die Internet-Verbindung über ein Device und/oder die Verbindung von Messgeräten des jeweiligen Nutzers zum Account und/oder Cloud.

    3.2 Der unter Ziff. 3.1 dargestellte Vertragsgegenstand dient lediglich der Leistungsbeschreibung und enthält weder Beschaffenheitsvereinbarungen noch Garantien.

    4. Nutzungsrechte und Cloudinhalte

    4.1 Während der Laufzeit der von Testo bereitgestellten Cloud, einschließlich der Abonnementlaufzeit und aller Veränderungslaufzeiten (im Folgenden Abonnementlaufzeit), gewährt Testo dem Nutzer ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht, nicht übertragbares und weltweites Recht zur Nutzung der Cloud und der Cloud-Inhalte.

    4.2 Der Nutzer kann autorisierten Personen die Nutzung der Cloud gestatten. „Autorisierte Personen“ sind definiert als Personen beim Nutzer oder seinen verbundenen Unternehmen, denen der Nutzer eine eigene Zugangsberechtigung zur Nutzung der Cloud einräumt.

    4.3 Testo ermöglicht dem Nutzer unter Beachtung der nachfolgenden Regeln eigene Daten hochzuladen, zu speichern, zu erstellen, zu senden oder anzuzeigen. Die vom Nutzer in die Cloud gebrachten Messdaten, stehen in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Testo übernimmt keine Überprüfung der Nutzerinhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck. Dem Nutzer ist es im Übrigen nicht gestattet (mit Ausnahme gemäß 4.2), die Nutzung des Accounts oder der Cloud unterzulizenzieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig Dritten zur Verfügung zu stellen.

    4.4 Bei der Nutzung der Cloud darf der Nutzer nicht:

    • (a) die Cloud ganz oder teilweise kopieren, übersetzen, disassemblieren, zurückentwickeln oder anderweitig modifizieren oder davon abgeleitete Arbeiten anfertigen (außer im gesetzlich zulässigen Umfang); die für die Nutzung der Cloud bereitgestellte Dokumentation darf jedoch in dem für interne Zwecke erforderlichen Umfang kopiert werden;

    • (b) die Cloud unter Verstoß gegen geltendes Recht nutzen, insbesondere darf der Nutzer keine Inhalte oder Daten übermitteln, die rechtswidrig sind oder rechtswidrig erlangt wurden, oder Geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen;

    • (c) den Betrieb oder die Sicherheit der Cloud zu umgehen oder zu gefährden.

    4.5 Die Speicherung der Daten für einen bestimmten Zweck oder auf bestimmte Dauer wird bzw. kann seitens Testo aus technischen und tatsächlichen Gründen weder gewährleistet noch auf andere Weise sichergestellt werden. Insbesondere eignet sich die Cloud deshalb nicht für die Einhaltung handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen. Für Datenverluste im Account oder in der Cloud haftet Testo nicht, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Testo vor.

    4.6 Testo ist, insbesondere bei Verstößen gegen Ziff. 4.4., berechtigt, das Einstellen von Nutzerinhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Nutzerinhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Nutzerinhalte durch den Nutzer oder die eingestellten Nutzerinhalte selbst gegen diese Nutzungsbedingungen, Verhaltensregeln oder gegen gesetzliche Regelungen verstößt, oder falls der Nutzer sonst schuldhaft vertragliche Pflichten verletzt hat. Testo wird hierbei auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr eines Verstoßes wählen. Testo wird den Nutzer über diese Maßnahme per E-Mail informieren.

    4.7 Der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte zu übermitteln, die durch Inhalt, Form, Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen.

    4.8 Testo oder die verbundenen Unternehmen von Testo können Analysen erstellen, die teilweise technische Nutzerdaten und Informationen nutzen, die aus der Nutzung der Cloud durch den Nutzer abgeleitet werden, wie unten beschrieben (im Folgenden Analysen). Die Analysen anonymisieren und aggregieren Informationen und werden als Cloud-Inhalte behandelt. Sofern nichts anderes vereinbart, werden die in den Nutzerdaten enthaltenen personenbezogenen Daten nur zur Bereitstellung der Cloud an den Nutzer verwendet. Die Analysen können insbesondere für folgende Zwecke verwendet werden:

    • a) Produktverbesserung (insbesondere Produktmerkmale- und funktionen, Arbeitsabläufe und Benutzeroberflächen) und Entwicklung neuer Testo-Produkte und Dienstleistungen)

    • b) Verbesserung der Mittelzuweisung

    • c) interne Bedarfsplanung

    • d) Training und Entwicklung von Algorithmen für maschinelles Lernen (KI und AI)

    • e) Verbesserung der Produktionsleistung

    • f) Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität

    • g) Ermittlung von Branchentrends und -entwicklungen, Erstellung von Indizes und anonymes Benchmarking

    4.9 Testo kann für die Übermittlung von Nutzerinhalten weitergehende Regeln vorgeben.

    4.10 Durch das Übermitteln von Daten in die Cloud, wird Testo alleiniger Eigentümer und Inhaber aller relevanten Rechte an den Daten. Testo verpflichtet sich, sofern es sich bei den Daten in der Cloud um personenbezogene Daten handelt, diese nur in anonymisierter Form zu nutzen.

    4.11 Der Nutzer garantiert, dass die in der Cloud übertragenen Daten frei von Rechten Dritter sind, und er Inhaber alle Rechte und/oder Lizenzen an den von ihm in der Cloud hochgeladene, gespeicherten, erstellten, gesendeten oder angezeigten Daten ist.

    4.12 Der Nutzer ist berechtigt die von ihm in die Cloud geladenen Daten zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht). Die Cloud-Inhalte dürfen ausschließlich für eigene Zwecke des Nutzers während der Laufzeit des Nutzungsvertrages online abgerufen und angezeigt werden. Dem Nutzer ist die Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Veröffentlichung von Cloud-Inhalten untersagt.

    4.13 Der Nutzer darf die Cloudinhalte ausschließlich für eigene interne Geschäftszwecke nutzen. Eine darüberhinausgehende werbliche Nutzung der verfügbaren Cloud-Inhalte ist untersagt.

    5. Rechte am Account und der Cloud

    Alle Rechte am Account, an der Plattform und der Cloud stehen ausschließlich im Eigentum von Testo und sind urheberrechtlich oder durch andere Rechte des geistigen Eigentums geschützt.

    6. Nutzungsdauer, Änderungsvorbehalt und Sicherheitsvoraussetzungen

    6.1 Der Nutzer darf den Account nutzen, solange er eine gültige Nutzungslizenz und/oder einen entsprechenden Nutzeraccount besitzt. Der Zugang zur Cloud ist grundsätzlich während der Laufzeit des Abonnements möglich.

    6.2 Testo behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, Bedingungen zu ändern, sofern dem Nutzer diese Änderung unter Berücksichtigung der beteiligten Interessen zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die jeweilige Änderung für den Nutzer keinen wesentlichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteil darstellt. Im Übrigen wird der Nutzer vor jeder Änderung dieser Bedingungen mit angemessenem Vorlauf, spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden via E- Mail informiert. Der Nutzer kann den Änderungen mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E- Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestandteil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird Testo auf die Folgen des Widerspruchs hinweisen. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs ist Testo berechtigt, das Nutzerkonto bzw. den Zugang des Nutzers zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu sperren.

    6.3 Testo ist jederzeit berechtigt, die Cloud teilweise oder insgesamt weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu ergänzen. Testo wird den Nutzer über vertragsrelevante, erhebliche Änderungen spätestens vier (4) Wochen vor ihrem Wirksamwerden via E- Mail informieren. Der Nutzer kann den Änderungen mit einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E- Mail widersprechen. Unwidersprochen werden die Änderungen Bestand¬teil des Vertrages. In der Änderungsmitteilung wird Testo auf die Folgen des Widerspruchs hinweisen. Im Falle des fristgerech¬ten Widerspruchs ist Testo berechtigt, das Nutzerkonto bzw. den Zugang des Nutzers zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu sperren.

    6.4 Testo stellt stets technisch möglichst aktuelle Lösungen zur Verfügung. Aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der technischen Verfügbarkeit, sowie aus Gründen des stabilen Betriebs der Plattform und der Integrität unserer Systeme behält sich Testo vor, einzelne Funktionen, Anwendungen und Programme in der Cloud abzuschalten oder zu verändern, soweit der, der Nutzung der Cloud zu Grunde liegende Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird und dem Nutzer die Änderung zumutbar ist. Testo wird dem Nutzer nach Möglichkeit in jedem solchen Fall, soweit es im Einflussbereich von Testo liegt, verbesserte Alternativen anbieten. Änderungen an bestehenden Funktionen oder die Bereitstellung neuer Funktionen werden von Testo in sogenannten Software-Releases integriert.

    6.5 Der Nutzer muss angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung der Cloud durch, die von ihm autorisierten Nutzer einhalten. Der Nutzer wird ohne vorherige Zustimmung von Testo keine Penetrationstests der Cloud durchführen oder genehmigen. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der Cloud für seine Geschäftsprozesse oder die seiner autorisierten Nutzer zu bestimmen und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Nutzerdaten und deren Nutzung in der Cloud einzuhalten. Der Nutzer hat auf eigene Kosten die im Zusammenhang mit der Erbringung der Cloud-Dienste durch Testo erforderliche Mitwirkung zu erbringen, wie z.B. Infrastruktur und Telekommunikationseinrichtungen für den Zugang zur Cloud. Die Mitwirkung des Nutzers ist eine notwendige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von Testo. Der Nutzer trägt alle Folgen und Kosten, die sich aus der Verletzung seiner Pflichten ergeben.

    7. Verfügbarkeit, Service und technisch organisatorische Maßnahmen

    7.1 Testo strebt eine hohe Verfügbarkeit der Plattform an. Zeiten geplanter und ordnungsgemäß angekündigter Wartungsarbeiten, sowie sämtliche ohne Verschulden von Testo dringend erforderliche und ohne ordnungsgemäße Ankündigung durchgeführte Wartungsarbeiten bleiben für die Ermittlung der Verfügbarkeitszeit außer Betracht.

    7.2 Testo wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen und aufrechterhalten, um die von Testo im Rahmen der Cloudnutzung verarbeiten Daten zu schützen.

    8. Besonderheit bei der Testo Food Solution: Alarmfunktion

    Für die Nutzung der Cloud um Zusammenhang mit der Testo Food Solutions gelten ergänzend folgende Regelungen:

    8.1 Der Nutzer wird über kritische Ereignisse (z.B. dem Verlust der angemessenen Kühltemperatur für die Lagerung von Lebensmitteln) mittels einer Alarmfunktion über eine mobile App oder per SMS oder per E-Mail (muss eingerichtet werden) informiert.

    8.2 Nach dem derzeitigen Stand der Technik kann die ständige Verfügbarkeit von Alarmfunktionen über das Internet oder die Mobilfunknetze nicht gewährleitet werden. Die ordnungsgemäße Zustellung von Nachrichten per SMS oder E-Mail kann durch verschiedene Faktoren beeinträchtigt werden, die außerhalb des Einflussbereichs von Testo liegen (z.B. Ausfall von Übertragungsleitungen, Ausfall von Webservern oder Spam-Filterregeln der Empfangsserver, Ausfall des Mobilfunknetzes)

    8.3 Testo stellt daher die Alarmfunktion als Dienstleistung zur Verfügung, die der Nutzer auf eigenes Risiko nutzen kann, ohne dass Testo eine Haftung oder Gewährleistung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Alarmfunktionen übernehmen kann. Testo haftet nicht für Schäden, die aus einer verspäteten oder unterbliebenen Zustellung eines Alarms entstehen.

    8.4 Die Alarmfunktionen dienen der Erkennung von Prozess- und Systemfehlern, die im Normalbetrieb nicht auftreten sollten und führen in der Regel zu Abhilfemaßnahmen durch den Nutzer. Bei einer unverhältnismäßig hohen Anzahl von Alarmen (mehr als 100 Alarme im Monat und Standort) geht Testo von einer fehlerhaften Konfiguration oder unsachgemäßen Nutzung des Produkts aus. Testo behält sich in solchen Fällen vor, die Alarmfunktionen einzuschränken, die Übermittlung von Alarmmeldungen zu begrenzen oder dem Nutzer zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Stellt Testo fest, dass durch die Weiterleitung von Alarmen an Nummern in Drittländern höhere Kosten entstehen und teilt dies dem Nutzer mit, ist dieser verpflichtet, unverzüglich Änderungen im System vorzunehmen. Andernfalls ist Testo berechtigt, die Alarmfunktionen einzuschränken, die Übermittlung von Alarmmeldungen zu begrenzen und/oder dem Nutzer zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

    9. Behandlung von Fehlern und Voraussetzungen der Gewährleistung

    9.1 Testo analysiert und behebt Fehler der Cloud nach anerkannten Standards. "Fehler" im Sinne dieser Bedingungen ist jede vom Nutzer gemeldete Störung einer Funktion der Cloud, soweit die Störung

    - die Gebrauchstauglichkeit der Cloud wesentlich einschränkt oder

    - eine Korruption oder den Verlust von Daten innerhalb der Plattform bewirkt.

    9.2 Testo bemüht sich bei schwerwiegenden Fehlern in angemessener Frist um Behebung.

    9.3 Eine Mängelhaftung in Bezug auf den Account und/oder die Cloud setzt voraus, dass vorgegebene technische Systemvoraussetzungen eingehalten werden. Das Netzwerk des Nutzers ist durch den aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigten Zugriffen zu schützen.

    9.4 Hat Testo auf Wunsch des Nutzers seine Leistung in Bezug auf überlassene Software, Komponenten Dritter oder des Nutzers angepasst oder in Testo-Produkte integriert oder mit diesen verbunden, liegt die Verantwortung für die technischen und rechtlichen Eigenschaften und Folgen dieser Anpassungen oder Fremdkomponenten beim Nutzer. Dies schließt zugleich Testo von der Haftung aus.

    9.5 Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nur wegen Mängeln, die reproduzierbar sind oder vom Vertragspartner nachvollziehbar beschrieben werden können.

    9.6 Funktionsbeeinträchtigungen, die z.B. aufgrund einer unsachgemäßen Bedienung oder Reparaturversuchen der Software durch den Nutzer oder Dritten, einem System- bzw. Betriebssystemwechsel, natürlicher Abnutzung, nachlässiger Behandlung, Witterungseinflüssen oder ungeeigneten chemischen, physikalischen, elektromechanischen oder elektrischen Einflüssen oder aufgrund sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Vertragspartners herrühren, stellen keinen Mangel dar.

    9.7 Software ist während der Nutzung ständigen Verbesserungsbestrebungen unterworfen und daher muss in bestimmten Abständen gegebenenfalls ein Update erfolgen. Dies stellt keinen Mangel dar, sondern ist eine systemimmanente Eigenschaft von Software.

    10. Rechte des Nutzers bei Mängeln

    10.1 Die Nutzung des Accounts und der Cloud erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Testo macht darauf aufmerksam, dass eine absolut fehlerfreie Erstellung von Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme, nach heutigem Stand der Technik nicht bzw. nicht mit zumutbaren Aufwendungen möglich ist.

    10.2 Möchte der Nutzer Mängelrechte geltend machen, hat er entdeckte Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form schriftlich zu melden. Hierfür hat er alle zumutbaren erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Mängeln durchzuführen. Diese liegen allgemein in der Zurverfügungstellung von entsprechenden Informationen, z.B. von Mängelberichten, Systemprotokolle, Speicherauszüge, betroffene Eingabe- und Ausgabedaten, Zwischen- und Testergebnisse. Besteht ein Anspruch aufgrund eines Mangels bei Gefahrübergang kann die Mangelbeseitigung erfassen, dass dem Nutzer durch Testo zunächst zumutbare Möglichkeiten genannt werden, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden oder umgangen werden können („Workaround“). Das Nacherfüllungsverlangen kann nach Wahl durch Testo durch eine Nachbesserung oder bei Nachlieferung auch durch Updates oder Patsches erfolgen.

    10.3 Nach Verweigerung oder endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung (mindestens zwei Nacherfüllungsversuche je Mangel), hat der Nutzer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Vergütung. Das Recht den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen ist ausgeschlossen.

    10.4 Wenn bei der Mangelsuche oder -beseitigung Leistungen von Testo erbracht werden, zu denen sie nicht verpflichtet ist (z.B. durch eine Suche nach einem nicht nachweisbaren Mangel oder einem Mangel, der nicht aus dem Verantwortungsbereich von Testo stammt), kann hierfür eine zusätzliche Vergütung je nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Der Anspruch auf Vergütung entfällt, wenn für den Nutzer nicht erkennbar war, dass kein Mangel vorlag.

    10.5 Mängelansprüche des Nutzers verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Nutzers vom Mangel, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf grober Fahrlässigkeit von Testo. Ansprüche des Nutzers für mangelhafte Nachbesserung durch Testo verjähren nach einem Jahr ab Abnahme durch den Nutzer. Durch Nachbesserungen von Testo beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.

    10.6 Erhält der Nutzer außerhalb unentgeltlich Updates oder neue Versionen von Software, erfolgt dies ohne eigene Gewährleistung. Unentgeltliche neue Softwareversionen lassen jedoch etwaige Mängelhaftungsansprüche und deren Verjährungsfristen hinsichtlich des ursprünglich erworbenen Softwarestandes unberührt.

    11. Haftung

    11.1 Testo haftet gemäß den gesetzlichen Bestimmungen

    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

    • nach den Vorschriften der jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetze,

    • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

    11.2 Testo haftet nicht für indirekte, zufällige oder Folgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich entgangenem Gewinn oder Firmenwerts, entgangenem Arbeitsaufwand oder Ansprüchen, die auf eine Fehlfunktion der Cloud zurückzuführen sind.

    11.3 Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Testo nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Nutzer vertrauen darf.

    11.4 Die Haftung von Testo bei fahrlässiger Verletzung einer vom gewerblichen Nutzer nachgewiesenen wesentlichen Vertragspflicht für alle im selben Vertragsjahr eingetretenen Schadensfälle ist der Höhe nach wie folgt beschränkt:

    • Der Haftungshöchstbetrag pro Vertragsjahr beträgt maximal 5.000 Euro.

    • Wird die Haftungshöchstsumme in einem Vertragsjahr nicht erreicht, so erhöht sich die Haftungshöchstsumme im folgenden Vertragsjahr nicht. Ein Vertragsjahr im obigen Sinne ist der erste Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der vertragsgemäßen Bereitstellung und jeder darauffolgende Zwölfmonatszeitraum.

    11.5 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

    11.6 Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen, die zugunsten von Testo von den vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.

    11.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Testo sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Testo sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

    11.8 Alle Ansprüche gegen Testo aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder sonstigem Vertrauensschaden verjähren in einem Jahr, es sei denn es liegt Vorsatz Testos vor. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit kein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem (i) der Anspruch entstanden ist und (ii) der Gläubiger von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

    12. Vertraulichkeit

    12.1 Die Parteien werden sämtliche vertrauliche Informationen in selben Maße vertraulich behandeln, wie ihre eigenen Informationen, und dabei nicht weniger als einen angemessenen Sorgfaltsstandard einhalten. Die Parteien werden alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit ihnen bekannt gewordene Informationen vor Missbrauch, unbefugter Kenntnisnahme durch Dritte, Vervielfältigung, Verwendung, unberechtigtem Zugriff und unerlaubter Nutzung geschützt sind und der Zugang zu eventuellen Verkörperungen, Kopien oder anderen Reproduktionen kontrolliert wird. Vertrauliche Informationen der anderen Partei dürfen nur an Dritte weitergegeben werden oder offengelegt werden, die Vertraulichkeitsverpflichtungen, wie hier dargestellt, unterliegen und nur in einem Umfang, der erforderlich ist, um die empfangende Partei in die Lage zu versetzen, ihre Rechte auszuüben oder ihre Pflichten zu erfüllen (Need-to-Know-Prinzip).

    12.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind unabhängig vom Speichermedium und der Art und Weise der Kenntniserlangung alle geschäftlichen, kaufmännischen, finanziellen, technischen oder sonstigen Tatsachen, Unterlagen, Dokumente (auch im technischen Sinn), Pläne, Filme, Vorlagen, Produktions- und Verfahrensprozesse, Arbeitsabläufe, Listen Organisationspläne, Datenflusspläne, Auswertungen, interne Regelwerke, oder sonstige Vorgänge jeder Art, welche für die jeweilige Vertragspartei von geschäftlichem Interesse sind im Rahmen des Service bekannt werden. Vertrauliche Informationen umfassen auch sämtliche hiervon erstellten Kopien, selbst erstellte Materialien und Daten sowie alle Auszüge und Zusammen-fassungen davon.

    12.3 Von der Pflicht zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die

    • zum Zeitpunkt des Empfangs offenkundig oder allgemein bekannt waren,

    • nach Empfang ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig geworden sind,

    • zum Zeitpunkt des Empfanges der empfangenden Partei bereits bekannt waren und/oder

    • nach Empfang der empfangenden Partei durch einen berechtigten Dritten bekannt werden und/oder

    • von einem Mitarbeiter des anderen Vertragspartners, der keinen Zugang zu den mitgeteilten geheimhaltungsbedürftigen Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden.

    12.4 Soweit sich Testo oder der Nutzer auf das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen beruft, ist sie für deren Voraussetzungen beweispflichtig.

    12.5 Eine Übermittlung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei im Einzelfall zulässig. Der Dritte ist in diesem Fall verpflichtet, die Geheimhaltungsvereinbarung durch Unterschrift als für sich bindend zu bestätigen. Jede Öffnung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten und Informationen zu anderen Zwecken ist untersagt.

    12.6 Der Nutzer und Testo dürfen den Namen der jeweils anderen Partei nicht ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in der Öffentlichkeit verwenden. Testo ist jedoch berechtig, den Namen des Nutzers in Nutzerlisten (Referenzlisten) oder in vierteljährlichen Gesprächen mit seinen Investoren oder zu den von den Parteien einvernehmlich festgelegten Zeitpunkten im Rahmen der Marketingbemühungen (einschließlich Referenzgesprächen und Erfolgsgeschichten sowie Presseberichten) zu verwenden. Testo kann Informationen über den Nutzer zu Marketing- und anderen Geschäftszwecken an seine verbundenen Unternehmen weitergeben. Soweit dies die Bereitstellung un Nutzung von Kontaktinformationen von Ansprechpartnern des Nutzers einschließt, wir der Nutzer gegebenenfalls die entsprechenden Genehmigungen einholen.

    13. Datenschutz

    13.1 Testo und der Nutzer schließen, wenn rechtlich erforderlich, einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag ab.

    13.2 Testo verarbeitet im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung der Cloud personenbezogene Daten des Nutzers. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages gem. Art. 6 lit. b) DSGVO. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die personenbezogenen Daten werden für die Laufzeit des Vertrages und für Haftungs- und Gewährleistungsansprüche über das Vertragsende hinaus weitere 12 Monate gespeichert und anschließend vollständig gelöscht. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise, abrufbar unter www.testo.com/de-CH/unternehmen/datenschutz.

    14. Subunternehmer

    Für das Hosting der Plattform arbeitet Testo mit zertifizierten IT-Dienstleistern zusammen. Im Übrigen achtet Testo darauf, dass man nur mit Subunternehmern zusammenarbeitet, die den Stand der Technik erfüllen und die auf dieselben Regeln zu Vertraulichkeit und Datenschutz verpflichtet sind, wie des Testo gegenüber dem Nutzer ist.

    15. Schlussbestimmungen

    15.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

    15.2 Änderungen oder Ergänzungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

    15.3 Es gilt deutsches Recht als vereinbart unter Ausschluss des UN-Rechts. Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.