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Heizkosten in Büros reduzieren vs. Sicherstellung Zufriedenheit der Mitarbeiter

Ein optimales Raumklima in denen sich die Mitarbeiter wohlfühlen ist eine Voraussetzung für effizientes Arbeiten und das Ausschöpfen der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Des Weiteren verhindert ein gutes thermische Klima am Arbeitsplatz das Risiko krankheitsbedingter Ausfälle.

Dafür benötigt es aber vor allem in den kommenden Wintermonaten, einen Einsatz von Heizenergie um die entsprechenden Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Dass Energie aktuell mehr denn je ein kostbares Gut ist und vor allem die Verminderung der Heizungsleistung ein großes Potential in Richtung Energie- und Kosteneinsparung mit sich bringt , ist unbestritten. So bringt beispielsweise eine Reduktion der Raumlufttemperatur um 1°C, im Schnitt eine Heizkosteneinsparung von 6% mit sich.

Die Frage, die sich nun stellt: Inwieweit kann ich meine Energiekosten senken, z.B. durch Senkung der Raumtemperatur, ohne dass das thermische Behaglichkeitsempfinden der Mitarbeiter zu sehr darunter leidet?

Dazu gibt es folgende Punkte zu klären:

1. Was ist thermische Behaglichkeit?


Thermische Behaglichkeit beeinflusst körperliches und geistiges Leistungsvermögen entscheidend. Das menschliche Wärmeempfinden hängt im Wesentlichen vom thermischen Gleichgewicht (Wärmebilanz) des Körpers ab. Dieses Gleichgewicht wird durch körperliche Tätigkeit und Bekleidung sowie durch die Parameter des Umgebungsklimas beeinflusst. Diese sind:

  • Lufttemperatur

  • Strahlungstemperatur

  • Luftgeschwindigkeit (Zug)

  • Luftfeuchte

Thermische Behaglichkeit tritt ein, wenn sich ein Mensch thermisch neutral fühlt. Das ist gegeben, wenn er die Klimaparameter (Temperatur, Feuchte, Zugerscheinung und Wärmestrahlung) in seiner Umgebung als angenehm empfindet. Es wird weder wärmere noch kältere, weder trockenere noch feuchtere Raumluft gewünscht. Auch die Art der Tätigkeit und die Kleidung bestimmen mit, wann thermische Behaglichkeit besteht.

2. Wie sind die gesetzlichen Bestimmungen?

Grenzwerte nach den "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR) für Raumtemperatur

Als untere Schwelle sehen die ASR konkrete Mindestwerte der Lufttemperatur vor: Je nach Schwere der Tätigkeit betragen sie zwischen 12 und 20 Grad Celsius. Der höchste Wert, 20 Grad, gilt als Mindesttemperatur für "leichte Arbeit", also beispielsweise bei ruhigem Sitzen und gelegentlichem Gehen im Büro. 12 Grad sind nötig, wenn es um harte körperliche Arbeiten geht.

Wärmer sollen es Beschäftigte laut den Regelungen in Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen haben. Hier sollte die Temperatur wenigstens 21 Grad betragen. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, sollen es während der Nutzungsdauer sogar mindestens 24 Grad sein.

Energiesparen: Senkung der Temperaturen im Büro möglich

Über die neue Energiesparverordnung haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die geltenden Grenzwerte übergangsweise um 1 Grad Celsius zu unterschreiten. Die Mindesttemperaturen im Büro müssen danach

  • für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,

  • für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,

  • für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius und

  • für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius betragen.


Für körperlich schwere Tätigkeit muss die Mindesttemperatur weiterhin 12 Grad Celsius betragen. Auch an den Regelungen für die Raumtemperatur in Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, die mindestens 21 Grad vorsehen, ändert sich nichts.

3. Die Lösung: Messen und Bewerten der Auswirkungen einer Temperaturreduktion auf die Behaglichkeit der Mitarbeiter


In der Vergangenheit waren Aussagen der Mitarbeiter „hier ist es zu kalt“ oder „hier ziehts“ subjektive Einschätzungen, die nur schwer belegt oder widerlegt werden konnten. Die Lösung ist die messtechnische Bestimmung des PM/PPD Wertes.

Der PMV/PPD-Wert sorgt für eine ganzheitliche Betrachtung der thermischen Gegebenheiten unter den jeweiligen Arbeits- und Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz. Als Ergebnis der Messung liegt eine objektive Aussage zur thermischen Behaglichkeit vor.

Fazit:

Aus den aufgeführten Einzelwerten und den individuellen Werten Kleidungsindex und Aktivität wird der PMV/PPD Wert bestimmt und somit hat man nicht nur die isolierte Betrachtung zum Beispiel des Raumtemperaturwerts, sondern bestimmt alle Klimarelevanten Parameter und deren Quereinflüsse auf das Gesamtempfinden der Mitarbeiter. Somit können die Auswirkungen von Temperatursenkungen simuliert und messtechnisch bestimmt werden.

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Aktivität

Der Aktivitätsgrad ist ein Maß für den Energieumsatz des Menschen. Ein in völliger Ruhe befindlicher Mensch hat einen Grundumsatz von M = 0,8 met (met = metabolic rate = metabolische Einheit, 1 met = 58 W/m² Körperoberfläche). Je nach Art der Tätigkeit verändert sich dieser Wert.

PPD (Predictec Percentage Dissatisfied)

PPD beschreibt den voraussichtlichen Anteil unzufriedener Personen mit einer raumklimatischen Situation. Der Wert wird in Prozent angegeben und sinkt nicht unter einen Anteil von 5 % Unzufriedener, da es aufgrund individueller Unterschiede unmöglich ist, ein Umgebungsklima festzulegen, das jeden zufrieden stellt.

Kleidungsindex

Die Bekleidung beeinflusst den Wärmehaushalt des Menschen. Sie stellt die Grenzschicht zwischen Körper und Raumklima dar und hat somit direkten Einfluss auf die thermische Behaglichkeit. Physikalisch ist Bekleidung durch ihren Wärmedurchlasswiderstand zwischen Haut und Umgebung gekennzeichnet.

PMV (Predicted Mean Vote)

PMV ist ein Maß für das mittlere thermische Empfinden einer größeren Anzahl von Personen. Ermittelt wird dieser Wert aus den Parametern:

  • Umgebungstemperatur

  • Strahlungstemperatur

  • Strömung

  • relative Feuchte und den eingegebenen Werten 

  • Kleidungsindex

  • Aktivität