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  3. Dichtheit von Kälteanlagen - Blogbeitrag

Nicht auf die Wartung warten!

Was haben eine Kälteanlage, ein Klimagerät und eine Wärmepumpe gemeinsam? Antwort: Die meisten dieser Systeme arbeiten mit synthetischen Kältemitteln und müssen regelmäßig auf ihre Dichtheit überprüft werden. Darum kommt der Wartung eine besondere Bedeutung zu, worauf Sie als Servicepartner Ihre Kunden kontinuierlich hinweisen sollten.

Betreiber von Kühlsystemen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen sollten sich stets fragen: Ist bei mir noch alles ganz dicht?

Die Antwort darauf liefert aber kein Arzt des Vertrauens, sondern der zuständige Mechatroniker für Kältetechnik oder ein zertifizierter Kundendienst für Wartung und Service von Kälteanlagen. Denn nur wer eine gültige Qualifikation für Arbeiten an einem Kältekreislauf nachweisen kann, darf eine Prüfung durchführen und kann einem System die Dichtheit bescheinigen oder im Leckagefall eingreifen. So will es das Gesetz (siehe hierzu auch die Hintergrundinformationen am Ende).

Darum brauchen wir dichte Kälteanlagen

Aber warum ist die Dichtheit überhaupt von so großer Bedeutung? Solange es funktioniert, ist doch alles in bester Ordnung. Und im Falle einer Störung ist ein Fachmann immer noch früh genug zur Stelle. Weit gefehlt, denn für Systeme, die mit synthetischen Kältemitteln arbeiten, gibt es triftige Gründe für eine regelmäßige und vor allem vorausschauende Wartung und Dichtheitsprüfung.

  • Da wäre zunächst einmal das Kältemittel. Ist es synthetisch hergestellt, hat es ein Treibhauspotential, das sogenannte GWP (Global Warming Potential). Tritt es unbemerkt an einer Anlage aus und entweicht in die Atmosphäre, begünstigt es den Treibhauseffekt. Die Auswirkungen tragen zur Erderwärmung bei, mit den bekannt katastrophalen Folgen. Eine Ausnahme bilden die neuen HFO-Kältemittel (Hydrofluorolefine). Nach heutigem Wissenstand sind für diese bereits in 4. Generation künstlich erzeugten Stoffe bislang weder ein Treibhauseffekt noch andere umweltgefährdende Risiken bekannt. Gleiches gilt seit ihrer Entdeckung vor über 150 Jahren übrigens auch für alle natürlichen Kältemittel.

  • Dann geht es um die Systeme zur Kühlung, Klimatisierung oder Wärmeerzeugung. Bliebe das Kältemittel zu 100% in deren geschlossenem Kältemittelkreislauf, oder würde es am Ende des Lebenszyklus einer Kälte-, Klimaanlage oder Wärmepumpe immer und komplett zurückgewonnen, dann wäre die Atmosphäre nicht durch diese Treibhausgasemissionen gefährdet. Wir hätten dann wohl noch immer die 1. Generation synthetisch hergestellter Kältemittel aus den 1930er Jahren im Einsatz. Das ist aber für sehr viele Anwendungen in der Praxis unmöglich. Denn ob ein korrodierter Wärmeübertrager, eine vibrationsbedingte Undichtigkeit an einer Bördelverbindung, eine nicht ganz saubere Lötstelle, ein Rohrabriss beim Kühlmöbelumbau oder sogar eine gelegentlich vorkommende Havarie der gesamten Füllmenge – die Bandbreite an Leckageursachen und Folgen ist groß und technisches oder menschliches Versagen können selbst bei maximaler Sorgfalt nicht komplett ausgeschlossen werden. Dazu haben viele Anlagen oft große Kältemittelfüllungen, bis hin zu mehreren hundert Kilogramm. Beispiele sind die Gewerbekühlung mit vielen Supermärkten oder die Klimatechnik mit direkt verdampfenden VRF-Anlagen. Solche Systeme sind sehr weitläufig, teils mit hunderten Metern verlegter Kupferrohre durch ein Gebäude, die mit Kältemittel befüllt sind. Es lässt sich darum kaum verhindern, dass ein Kältekreislauf irgendwo auch einmal undicht werden kann. Das Risiko lässt sich aber durch eine regelmäßige Wartung minimieren.

  • Brandaktuell sind für Bestandkälteanlagen derzeit auch die mit Preisexplosionen und vor allem Verfügbarkeitsproblemen behafteten Hoch-GWP Kältemittel zu nennen. Die Situation hat sich seither weiter zugespitzt. Denn Leckagemengen können nur nachgefüllt werden, wenn der teure Ersatzstoff überhaupt verfügbar ist. Das gewährleistet für Kältemittel wie R404A oder R507 derzeit aber kaum ein Anbieter. Schon gar nicht zu stabilen Preisen. Gibt es im Laufe dieses Jahres erneut einen Lieferengpass wie Ende 2017, drohen undichten Anlagen Leistungsverluste, im schlimmsten Fall sogar der Anlagenstillstand. Leckagen müssen also rechtzeitig erkannt und behoben werden.

  • Der aber alles entscheidende Grund für wiederkehrende Wartungen und Dichtheitskontrollen von Kälteanlagen oder Wärmepumpen und gegebenenfalls durchzuführende Maßnahmen ist die geltende Rechtslage. Das schreiben die F-Gase-Verordnung 517/2014 und die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) glasklar vor. Wer dagegen verstößt, hat Sanktionen zu erwarten. Die Botschaft des Umweltbundesamtes (UBA) ist bei der Frage nach der Zuständigkeit eindeutig und liest sich in der informativen Broschüre ‚Hauptsache kalt?‘ folgendermaßen: „Die Verantwortung, Emissionen fluorierter Kältemittel zu verhindern und Aufzeichnungen zu führen, liegt klar beim Betreiber und nicht beim Serviceunternehmen. Vertraglich kann diese Aufgabe delegiert werden, die Verantwortung jedoch nicht. Ob Sie Betreiber sind, hängt davon ab, ob Sie die Kontrolle über das technische Funktionieren der Einrichtung haben. Es ist sekundär, ob Sie auch der Eigentümer sind."

Betreiber sind in der Pflicht

Nicht Sie als Fachbetrieb, sondern der Betreiber ist also in der Verantwortung für die Dichtheit seiner Anlagen. Das ist vielen noch immer nicht bekannt. Darum muss im Kundengespräch nach wie vor darauf hingewiesen werden. Für die turnusmäßigen Prüfungen ist dann das Serviceunternehmen der richtige Partner. Er wird sich zuverlässig über einen Service- und Wartungsvertrag in den vorgeschriebenen Wartungsintervallen um die betroffenen Systeme kümmern. In früheren Verordnungen war dafür noch die Kältemittelfüllmenge in kg ausschlaggebend. Das hat sich mit der F-Gase Verordnung ab 2014 geändert. Heute muss die Füllmenge mit dem GWP-Wert des Kältemittels multipliziert werden, woraus sich das CO2-Äquivalent eines Systems und die Zeitabstände zur nächsten Wartung ergeben. Die folgende Tabelle liefert darüber Auskunft:

CO2-ApuivalentWartungsintervallWartungsintervall mit installiertem Leckagenerkennungssystem (LES)
5 tbis 50 tAlle 12 MonateAlle 24 Monate
Ab 50 t bis 500 tAlle 6 MonateAlle 12 Monate
Ab 500 tAlle 3 MonateAlle 6 Monate
(ortsfeste Kälteanlagen)

Damit diese abstrakten CO2-Äquivalente den derzeit gängigen Kältemitteln im Anlagenbestand schnell zugeordnet werden können, hat das Umweltbundesamt die folgende Entsprechungstabelle entwickelt. Sie dient der raschen Einordnung, ab welcher Kältemittelfüllmenge (in kg) die jeweiligen CO2-Äquivalente (in Tonnen) erreicht werden. Nimmt man beispielsweise das in der Gewerbekühlung verwendete R404A, so muss eine halbjährliche Wartung bereits ab einer Füllmenge von 12,7 kg erfolgen. Mit einem Leckageerkennungssystem (LES) verlängert sich der Zeitraum auf 1 Jahr. Das LES ist im Kältekreislauf vorinstalliert oder es gibt Gasdetektoren im Maschinenraum. So werden Kältemittelverluste bemerkt und angezeigt, allerdings nicht die Ursache detektiert oder bei minimalsten Lecks auch nicht gleich erkannt. Nimmt man als weiteres Beispiel das in der Klimatechnik vielfach verwendete R410A, ist unter den gleichen Rahmenbedingungen wie bei R404A die nahezu doppelte Füllmenge zulässig.

Seit 1. Januar 2017 unterliegen übrigens auch Einrichtungen mit weniger als 3 kg Füllmenge Dichtheitskontrollen, die davor noch ausgenommen waren. Die Füllmenge muss in diesem Fall aber wenigstens 5 t CO2-Äquivalent entsprechen, bzw. 10 t bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen. Für R410A bedeutet das als Beispiel knapp 5 kg Kältemittel, was bei einer Multisplitklimaanlage mit einer Kälte- bzw. Heizleistung von rund 15 kW bereits überschritten wird. Man kann also davon ausgehen, dass die meisten zu gewerblichen und industriellen Zwecken eingesetzten Kälteanlagen, Klimasysteme oder Wärmepumpen in die Wartungspflicht fallen. Werden für neue oder umgerüstete Anlagen Kältemittel mit einem niedrigen GWP-Wert eingesetzt, dann muss die Wartungsintervallberechnung nach obigem Vorbild neu erfolgen. Kommen gar HFOs oder natürliche Kältemittel zum Einsatz, entfallen Dichtheitskontrollen komplett.

Nur der Servicepartner ist der Richtige

Sind aber Dichtheitskontrollen erforderlich, dann kommen auf jeden Betreiber aller vorgenannten Anlagen unmissverständliche Pflichten zu:

  • Die Vermeidung von Leckagen • Die Reparaturpflicht im Leckagefall

  • Die Pflicht, regelmäßige Dichtheitskontrollen sicher zu stellen

  • Im Optimalfall der Einsatz von Leckageerkennungssystemen (LES)

  • Die Aufzeichnungspflicht der Kältemittelverbräuche

  • Die Rückgewinnungspflicht des Kältemittels aus der Anlage

Leisten kann dies alles aber kein Betreiber, sondern nur ein kompetenter Servicepartner. Dafür ist jeder Kälte-Klima-Fachbetrieb aufgrund seines Berufsbildes direkt qualifiziert. Ein Mechatroniker für Kältetechnik wird schon bei der Anlageninstallation genau darauf achten, dass das von ihm installierte System dicht ist. Das gelingt beispielsweise bei einer temperaturkompensierten Druckstandsprüfung mit einer digitalen Monteurhilfe von Testo. Kommt es im Laufe der Zeit durch technisches bzw. menschliches Versagen dennoch zu schleichenden Kältemittelverlusten, oder wird dies während einer Wartung erkannt, verschafft eine Lecksuche mit einem dafür entwickelten Gerät sehr schnell Gewissheit, an welcher Stelle Kältemittel austritt. Darüber hinaus kümmert sich der Fachbetrieb um die Anlagendokumentation, Rücknahme von Kältemitteln und selbstverständlich um eine vorausschauende Instandhaltung und Dichtigkeit einer Kälteanlage, Wärmepumpe oder eines Klimasystems. Denn darum geht bei der Wartungspflicht letztendlich, damit es erst gar nicht zu einer Umweltbelastung kommt. Das heißt für jeden Betreiber: Nicht auf die Wartung warten, bis es vielleicht zu spät ist. Und für jeden Servicepartner gilt: Seien Sie aktiv und informativ!

Zum Hintergrund: Wer Kälteanlagen warten darf

Gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2015/2067 und § 5 Abs. 2 Satz 1 der ChemKlimaschutzV ist für den Umgang mit Kältemitteln ein Nachweis der Sachkunde nach ChemKlimaSchV erforderlich. Ein Mitarbeiter eines Kälte-Klima-Fachbetriebs bringt diese Qualifikation automatisch mit. Seit kurzem befähigt bereits Teil 1 der Gesellenprüfung einen Auszubildenden ‚Mechatroniker für Kältetechnik‘ nach dem zweiten Lehrjahr zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen. Daneben gibt es Lehrgänge, die artverwandte Handwerke befähigen, an Systemen mit kleinen Kältemittelfüllmengen bis 3 bzw. 6 kg zu arbeiten. Für Gesellen mit einer abgeschlossenen SHK-Ausbildung bietet Testo einen zweitägigen Kurs. Nähere Informationen zu Inhalten, Terminen und Kosten für diesen ‚Kleinen Kälteschein‘ finden Sie hier.

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