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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Services der Testo SE & Co. KGaA

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Serviceleistungen der Testo SE & Co. KGaA, Celsiusstr. 2, 79822 Titisee-Neustadt (nachfolgend Testo genannt) gegenüber dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) – beide gemeinsam nachfolgend auch Vertragsparteien genannt – und nur für Serviceleistungen gegenüber Unternehmen nach § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen nach § 310 Abs. 1 BGB.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, wenn Testo diese nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Andere Bedingungen gelten selbst dann nicht, wenn Testo ihnen nicht widerspricht und die Serviceleistung ausgeführt wird.

1.3 Soweit dem Kunden zumutbar und im Einzelfall erforderlich, ist Testo im Rahmen der Serviceleistung zu Teilleistungen berechtigt.

2. Serviceanfrage, Kostenvoranschlag und Vertragsschluss

2.1 Die Serviceanfrage erfolgt entweder über eine Buchung unter www.testo.com/de-DE/services/kundendienst-wartung-reparatur oder durch postalische Zusendung eines Geräts an Testo.

2.2 Nach Eingang einer Serviceanfrage schickt Testo dem Kunden eine Eingangsbestätigung per E-Mail oder Post.

2.3 Testo erstellt einen Kostenvoranschlag und übermittelt diesen an den Kunden. Auf Grundlage des Kostenvoranschlags entscheidet der Kunde, ob er den Serviceauftrag erteilen möchte. Die Bestätigung eines Serviceauftrags und des Kostenvoranschlags gilt als Vertragsangebot auf Grundlage des Kostenvoranschlags durch den Kunden.

2.4 Testo nimmt das Angebot des Kunden durch Zusendung einer elektronischen Auftragsbestätigung oder alternativ durch Leistungsbeginn an.

3. Wartung- und Reparaturservices

3.1 Die Wartungs- und Reparaturarbeiten umfassen die technische Funktionsprüfung sowie Abgleich und nach Erteilung eines Kostenvoranschlages und der Freigabe durch den Kunden erforderlichenfalls Reparaturarbeiten an dem Messgerät und eingesandten Zubehör. Dazu gehören der Austausch von Sensoren, Verschleiß- und Verbrauchsteilen sowie Ersatzteilen.

3.2 Die verfügbaren Bearbeitungszeiten und Preise sind der Seite https://www.testo.com/de-DE/services/customer-service/kundendienst-wartung-und-reparatur zu entnehmen.

4. 24-Stunden-Ersatzteilservice

Der 24-Stunden-Ersatzteilservice umfasst die Lieferung von Ersatzteilen an den Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung. Bei Eingang der Bestellung vor 14 Uhr, erfolgt der Versand bei Verfügbarkeit des Ersatzteils noch am gleichen Tag. Die Teilnahme am 24-Stunden-Ersatzteilservices erfolgt durch E-Mail oder telefonische Kontaktaufnahme des Kunden unter Angabe der Kundennummer oder Adressdaten und der Artikelnummer des Ersatzteils.

5. Entgelt und Zahlungsbedingungen

5.1 Die Höhe des Serviceentgelts richtet sich nach dem Kostenvoranschlag, zzgl. der Kosten für den Versand und die Kosten für den Hol- und Bringservice des Geräts gem. der auf https://www.testo.com/de-DE/services/customer-service/kundendienst-wartung-und-reparatur genannten Preise.

5.2 Rechnungen von Testo werden sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.3 Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von Testo aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Leistungsfristen, Verzug und Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Leistungsfristen gelten nur als annähernd vereinbart.

6.2 Der Kunde hat Testo das Messgerät für den Service vollständig (inkl. aller Sonden, Zubehör und Netzteil) zur Verfügung zu stellen. Bei Buchung des Hol- und Bringdiensts hat der Kunde das Gerät für den Transport zur Vermeidung von Beschädigungen ausreichend sicher und ggfls. gepolstert, idealerweise im Messgerätekoffer zu verpacken und im gebuchten Zeitraum zur Abholung bereitzustellen.

6.3 Die Einhaltung der Leistungsfristen durch Testo setzt die rechtszeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunde voraus. Testo behält sich insoweit die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

6.4 Ist das Nichteinhalten der Leistungsfristen durch Testo auf unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen, die Testo auch bei der nach den Umständen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können, wie z.B. Naturkatastrophen, Unwetter, Ausschreitungen, Pandemien, Epidemien, Stromausfall, Internetausfall, Cyberangriffen, Arbeitskampf und sonstige Betriebsstörungen und Verzögerungen, wie z.B. in der verspäteten Belieferung von Testo mit (Ersatz-)Teilen oder Materialien, die für den Service erforderlich sind, so verlängern sich die Leistungsfristen angemessen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse Lieferanten, Vorlieferanten bzw. Subunternehmen von Testo betreffen.

6.5 Bei Annahmeverzug oder Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden ist Testo berechtigt, den entstandenen Schaden von Kunden ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

7. Eigentumsvorbehalt

Testo ist berechtigt, sich das Eigentum an den im Rahmen des Services vom Kunden übergebenen Geräts und des Zubehörs bis zur vollständigen Zahlung des Serviceentgelts vorzubehalten.

8. Gewährleistung

8.1 Im Falle eines Mangels an der Serviceleistung hat der Kunde den Mangel unverzüglich zu rügen und Testo die Gelegenheit zu geben, den beanstandeten Mangel zu beheben; solange der Kunde dies verweigert, ist Testo von der Gewährleistungspflicht befreit. Erst nachdem die zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde die Vergütung mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Kunde auch vom Servicevertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziff. 9 verlangen. Andere und weitergehende Gewährleistungsansprüche stehen dem Kunden nicht zu. Testo leistet insbesondere keine Gewähr dafür, dass die Messgeräte und das Zubehör des Kunden nach dem Service unterbrechungs- und Störungsfrei funktionieren.

8.2 Wenn der Kunde bei Verwendung des Messgeräts die Gebrauchsanweisung/BAL nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten eigenständig oder durch Dritte vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

8.3 Die Ansprüche wegen mangelhafter Servicearbeiten verjähren innerhalb eines Jahres ab der Abnahme des Services durch den Kunden. Die Verjährungsverkürzung gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Servicearbeiten beruhen. In diesem Fall beginnt die Verjährung allerdings nicht mit der Abnahme, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den, den Mangel begründenden Tatsachen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die unbeschränkte Haftung nach Ziff. 8.

8.4 Die Verjährung wird durch die Durchführung von Nachbesserungsarbeiten durch Testo nicht verlängert.

9. Haftung

9.1 Testo haftet auf Schadensersatz, gleich als welchem Rechtsgrund, nur:

- nach dem Produkthaftungsgesetz

- bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie

- wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

- bei Arglist.

Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Organe oder leitende Angestellte haftet Testo unbeschränkt, bei Verletzung durch nichtleitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen jedoch nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Testo jedenfalls beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten durch Organe und leitende Angestellte haftet Testo unbeschränkt. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten durch nichtleitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen haftet Testo jedoch nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Öffentlich bekannt gemachte Produktbeschreibungen, z.B. in Katalogen oder auf der Testo-Website, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarungen dar. Sie dienen nur dazu Produkte mittlerer Art und Güte zu beschreiben. Auch für öffentliche Äußerungen sonstiger Dritter übernimmt Testo keine Haftung.

9.3 Die Gewährleistung als auch die Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine Veränderung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder auf von ihm beauftragte Dritte zurückzuführen ist, oder andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet wird. Dies gilt auch für überlassene Software.

9.4 Andere weitereichende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9.5 Schadensersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit dem Service verjähren nach 12 Monaten; der Beginn der 12-monatigen Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen des Kunden auf Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Ansprüchen des Kunden für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Testo oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung.

10. Übertragung von Rechten

Eine Übertragung von Rechten des Kunden gegenüber Testo auf Dritte ist nur bei schriftlicher Zustimmung durch Testo möglich.

11. Datenschutz

Testo verarbeitet im Zusammenhang mit der Erbringung der Serviceleistung personenbezogene Daten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages über die Serviceleistung gem. Art. 6 lit. b) DSGVO. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte und keine werbliche Nutzung der Daten. Nach Abschluss des Services werden die personenbezogenen Daten für den Fall von Gewährleistungs- und Haftungsansprüchen für die Dauer von 12 Monaten gespeichert und anschließend vollständig gelöscht. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise, abrufbar unter www.testo.com/de-DE/unternehmen/datenschutz.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Vertragsparteien werden sämtliche vertrauliche Informationen geheim halten und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, damit ihnen bekannt gewordene Informationen vor Missbrauch, unbefugter Kenntnisnahme durch Dritte, Vervielfältigung, Verwendung, unberechtigtem Zugriff und unerlaubter Nutzung geschützt sind und der Zugang zu eventuellen Verkörperungen, Kopien oder anderen Reproduktionen kontrolliert wird.

12.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinbarung sind unabhängig vom Speichermedium und der Art und Weise der Kenntniserlangung alle geschäftlichen, kaufmännischen, finanziellen, technischen oder sonstigen Tatsachen, Unterlagen, Dokumente (auch im technischen Sinn), Pläne, Filme, Vorlagen, Produktions- und Verfahrensprozesse, Arbeitsabläufe, Listen Organisationspläne, Datenflusspläne, Auswertungen, interne Regelwerke, oder sonstige Vorgänge jeder Art, welche für die jeweilige Vertragspartei von geschäftlichem Interesse sind im Rahmen des Service bekannt werden. Vertrauliche Informationen umfassen auch sämtliche hiervon erstellten Kopien, selbst erstellte Materialien und Daten sowie alle Auszüge und Zusammen-fassungen davon.

12.3 Von der Pflicht zur Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die

- zum Zeitpunkt des Empfangs offenkundig oder allgemein bekannt waren,

- nach Empfang ohne Verschulden der empfangenden Partei offenkundig geworden sind,

- zum Zeitpunkt des Empfanges der empfangenden Partei bereits bekannt waren und/oder

- nach Empfang der empfangenden Partei durch einen berechtigten Dritten bekannt werden und/oder

- von einem Mitarbeiter des anderen Vertragspartners, der keinen Zugang zu den mitgeteilten geheimhaltungsbedürftigen Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden.

12.4 Soweit sich Testo oder der Kunde auf das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen beruft, ist sie für deren Voraussetzungen beweispflichtig.

12.5 Eine Übermittlung an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei im Einzelfall zulässig. Der Dritte ist in diesem Fall verpflichtet, die Geheimhaltungsvereinbarung durch Unterschrift als für sich bindend zu bestätigen. Jede Öffnung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten und Informationen zu anderen Zwecken ist untersagt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

13.2 Änderungen oder Ergänzungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Die Änderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

13.3 Es gilt deutsches Recht als vereinbart unter Ausschluss des UN-Rechts.

13.4 Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.

Titisee-Neustadt, November 2023