1.Geltungsbereich
(1) Einer Buchung der Service-Pauschale liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit Abweichungen von Testo nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Andere Vertragsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn Testo ihnen nicht widerspricht und der Vertrag durchgeführt wird.
(2) Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Privatpersonen i.s.d. § 13 BGB. Dementsprechend gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn der Vertragspartner ein Unternehmer (gewerbliche Nutzer, § 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Vertragsabschluss/Keine Stornierung
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Services auf unserem Portal https://www.testo.com/de-DE/services/customer-service/kundendienst-wartung-reparatur stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Vielmehr sind sie lediglich eine unverbindliche Aufforderung an potentielle Vertragspartner zur Erteilung eines Auftrags. Technische sowie sonstige Änderungen des Internetauftritts bleiben im Rahmend des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit dem Absenden der Beauftragung der Service-Pauschale über Portal https://www.testo.com/de-DE/services/customer-service/kundendienst-wartung-reparatur durch Anklicken des Buttons „verbindlich bestellen“ gibt der Vertragspartner eine rechtsverbindliche Beauftragung ab, welche nicht widerrufen oder storniert werden kann.
(3)Testo wird den Zugang der abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt jedoch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Annahme erfolgt durch Erbringung der Service-Leistungen.
(4) Bestellungen mit Lieferung ins Ausland sind nicht möglich.
(5) Sollte die Erfüllung der vom Vertragspartner abgegebenen Bestellung nicht möglich sein, wird Testo keine Annahmeerklärung abgeben / keine Leistungen erbringen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Testo wird den Vertragspartnern darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
3. Vertragsgegenstand
(1) Testo übernimmt die Wartung und erforderlichenfalls Reparatur der nachfolgend aufgeführten Geräte:
Gerät mit Zubehör (Set)
T550, T557, T570 |
T320, T327, T300, T330 (schwarzes Gehäuse mit Farbdisplay) |
T324 |
T340 |
T380 |
T350 (aktuelle Version – siehe https://www.testo.com/de-DE/testo-350/p/0632-3510) |
(2) Der Vertragsgegenstand beinhalt Wartung und erforderlichenfalls Reparatur für das Gerät mit Zubehör.
(3) Die Wartungsleistung wird in Form eines Werkvertrages erbracht und umfasst alle Tätigkeiten, die nachfolgend in Ziff. 4 geregelt sind.
4. Leistungsumfang/Ausschluss
(1) Die Service-Pauschale beinhaltet folgende Leistungen:
- Prüfung, Wartungs- und erforderlichenfalls Reparaturarbeiten an Gerät und Zubehör
- Abgleich und ggfls. Austausch aller Sensoren
- Erstellung Prüfprotokoll mit Auflistung der durchgeführten Leistungen.
- Austausch aller erforderlichen Verschleiß- und Verbrauchsteile sowie Ersatzteile
(2) Die in Abs. 1 aufgelisteten Leistungen sind im Rahmen der Service-Pauschale ausgeschlossen, wenn die Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung des Gerätes/des Zubehörs auf Blitzschlag, Brand, Sturz oder sonstiger unsachgemäßer Behandlung beruht.
5. Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner hat das Gerät inkl. Zubehör für den Transport ausreichend sicher, ggfls. gepolstert (gegen Beschädigungen), idealerweise im Messgerätekoffer zu verpacken und im gebuchten Zeitraum zur Abholung bereit zu halten.
6.Vergütung/Zahlung
(1) Der Preis für die Servicepauschale und etwaige weitere Kosten richten sich nach dem am Tag der Auftragserteilung geltenden und veröffentlichtem Preisverzeichnis auf https://www.testo.com/de-DE/services/customer-service/kundendienst-wartung-reparatur. Maßgeblich ist jeweils das in der Beauftragung angegebene Datum. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug frei unserer Zahlstelle zu leisten.
7. Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Liefer- und Leistungsfrist beträgt in der Regel die auf dem Portal https://www.testo.com/de-DE/services/customer-service/kundendienst-wartung-reparatur aufgeführten Arbeitstage. Arbeitstage sind die Wochentage Montag bis einschließlich Freitag (mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage in Baden-Württemberg), beginnend mit Abholung und endend mit dem ersten Zustellversuch jeweils beim Vertragspartner.
(2) Die Liefer- und Leistungszeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Testo liegen und soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung und/oder Ablieferung der Leistung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände beim Transportpartner von Testo eintreten.
(3) Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 9.
8. Gewährleistung
(1) Die Ansprüche für alle im Rahmen der Service-Pauschale gem. Ziff. 4 erbrachten mangelhaften Leistungen richten sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, nach den gesetzlichen Regelungen mit nachfolgenden, vorrangig geltenden Regelungen.
(2) Der Vertragspartner hat Testo die Gelegenheit zu geben den beanstandeten Mangel zu beheben; solange er dies verweigert, ist Testo von der Gewährleistungspflicht befreit. Bei berechtigten Beanstandungen wird Testo nach Wahl Testo die Mängel beseitigen. Erst nachdem die zweimalige Nachbesserung fehlgeschlagen ist, kann der Vertragspartner die Vergütung mindern. Sofern der Mangel nicht unerheblich ist, kann der Vertragspartner auch vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz im Rahmen der nachfolgenden Ziffer 9 verlangen.
(3) Wenn der Vertragspartner bei der Verwendung der Leistung die Gebrauchsanweisung/BAL nicht beachtet hat und/oder Eingriffe, Änderungen oder lnstandsetzungsarbeiten eigenständig oder durch Dritte vorgenommen hat, ist er beweispflichtig dafür, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
(4) Die Ansprüche wegen mangelhafter Servicearbeiten, verjähren innerhalb eines Jahres ab der Abnahme. Die Verjährungsverkürzung gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Servicearbeiten beruhen. In diesem Fall beginnt die Verjährung allerdings nicht mit Abnahme, sondern mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht für die unbeschränkte Haftung nach Ziff. 9. Durch eine Nachbesserung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.
9. Haftung/Schadensersatz
(1) Testo haftet auf Schadensersatz, gleich als welchem Rechtsgrund, nur:
- Nach dem Produkthaftungsgesetz
- Bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie
- Wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- Bei Arglist
- Bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Organe oder leitende Angestellte unbeschränkt, bei Verletzung durch nichtleitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen jedoch nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedenfalls beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
- Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten durch Organe und leitende Angestellte unbeschränkt, durch nichtleitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen jedoch nur beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden
(2) Öffentlich bekannt gemachte Produktbeschreibungen, z.B. in Katalogen oder auf der Testo-Website, stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Sie dienen nur dazu Produkte mittlerer Art und Güte zu beschreiben. Auch für öffentliche Äußerungen sonstiger Dritter übernimmt Testo keine Haftung.
(3) Die Gewährleistung als auch die Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine Änderung des Vertragsgegenstand durch den Kunden oder auf von ihm beauftragte Dritten zurückzuführen ist, oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet wird. Dies gilt insbesondere für überlassene Software.
(4) Andere weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10. Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand, Geltung Testo AGB
(1) Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechtes sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten Freiburg im Breisgau oder nach Wahl Testo der allgemeine Gerichtsstand des Vertragspartners.
(2) Im Übrigen gelten die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Testo SE & Co KGaA.