Bei der Erzeugung von Wärme durch Verbrennung entstehen Schadstoffe, welche im Abgas der Umwelt zugeführt werden. Diese Abgasschadstoffe lassen sich nur wirksam begrenzen, wenn bestehende Anlagen optimal arbeiten oder schadhafte Feuerungen stillgelegt werden. Die 1. BImSchV und die KÜO legen fest, welche Schadstoffkonzentrationen bei der Abgasanalyse zulässig sind.
Die 1. BImSchV regelt den zulässigen Schadstoffausstoß für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, also für Heizungen im häuslichen Bereich. Dabei dürfen Öl- und Gasfeuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten und müssen die Vorgaben für den feuerungstechnischen Wirkungsgrad einhalten.
Damit soll der Einbau neuer Feuerungsanlagen gefördert bzw. die Abschaltung oder Sanierung von umweltschädigenden Anlagen erreicht werden.
Zur Messung der Vorgaben laut 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen bietet die Testo die folgenden Produkte: