Die Kehr- und Überprüfungsordnung enthält die Aufgaben des Schornsteinfegerhandwerks zur Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umweltschutzes, der Energieeinsparung und des Klimaschutzes. Dafür enthält sie Definitionen über die Art der zu prüfenden Anlagen, Zeiträume und Grenzwerte sowie der Verfahren, die bei der Reinigung oder Überprüfung einzuhalten sind.
Zur Messung der Vorgaben laut KÜO bietet die Testo das Abgas-Messgerät testo 300 SE Longlife.Abgasmessung nach BImSchV und KÜO
Kehr- und Überprüfungsordnung | KÜO H2>
1. Bundes-Immissionsschutzverordnung | 1.BImSchV H2>
Die 1. BImSchV regelt den zulässigen Schadstoffausstoß für kleine und mittlere Feuerungsanlagen, also für Heizungen im häuslichen Bereich. Dabei dürfen Öl- und Gasfeuerungsanlagen bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten und müssen die Vorgaben für den feuerungstechnischen Wirkungsgrad einhalten.
Damit soll der Einbau neuer Feuerungsanlagen gefördert bzw. die Abschaltung oder Sanierung von umweltschädigenden Anlagen erreicht werden.
Zur Messung der Vorgaben laut 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen bietet die Testo das Abgas-Messgerät testo 300 SE Longlife.
44. Bundes-Immissionsschutzverordnung | 44.BImSchV H2>
Was ist die 44. BImSchV?
Die 44. BImSchV ist eine Verordnung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über mittelgroße Feuerungsanlagen. Sie trat am 20. Juni 2019 in Kraft und betrifft Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 MW.
Wen betrifft die 44. BImSchV?
Schornsteinfeger führen hauptsächlich die Messungen bei nicht genehmigungsbedürftigen mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 10 Megawatt für flüssige und gasförmige Brennstoffe nach der 44. BImSchV durch.
Welche Anlagen sind betroffen?
Bestehende Anlagen müssen ab dem 01.01.2025 alle drei Jahre gemessen werden. Allerdings müssen die Betreiber bis zum 20.06.2022 nachweisen, dass die Anlage die Anforderung der 44. BImSchV einhält.
Neuanlagen müssen ab sofort überwacht werden (erste Überwachung spätestens vier Monate nach Inbetriebnahme). In Deutschland betreffen die neuen Anforderungen über 30.000 genehmigungsbedürftige Anlagen sowie nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen.
Was muss gemessen werden?
Neben den bekannten Messgrößen aus der 1. BImSchV, wie:
- Abgasverlust
- Kohlenmonoxidgehalt
- zusätzlich bei flüssigen Brennstoffen Rußzahl und Ölderivate
muss nach der 44. BImSchV auch der
- Stickoxidgehalt (NO)
gemessen werden. Dafür ist ein NO-Sensor mit Typprüfung nach EN 50379-1 in Verbindung mit EN 50379-2 mit einer Sonde von mindestens 700 mm Länge notwendig. Als Messergebnis muss nach einer Mittelwertbildung (3 Minuten) auch eine Messunsicherheit durch das Messgerät ausgegeben werden.
Bestellvorschlag für die 44. BImSchV-Messung
Der Bestellvorschlag für die 44. BImSchV-Messung beinhaltet das Abgas-Messgerät testo 300 SE Longlife-Set-NO sowie das passende Sondenrohr mit einer Länge von 700 mm.

Abgas-Messgerät testo 300 SE Longlife-Set-NO inkl. BT®Connector
Bestell-Nr. 0564 3004 07
- Longlife O2- & CO H2- und NO-Sensor
- Automatische Verdünnung bis bis 30.000 ppm
- Verbrennungsluft-Temperatur-Fühler
- Druck-Anschluß-Set mit 2 Silikon-Schläuchen
- Kapillarschläuche-Set für 4 Pa-Messung
- Bluetooth® Connector
Sondenrohr 700 mm für Messung gemäß 44. BImSchV
Weitere Messgeräte für die Abgasmessung nach BImSchV
Abgasmessung konsequent smart. Das testo 300 mit Smart-Touch-Technologie.