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Allgemeine Lieferungs-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen der Testo SE & Co. KGaA

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Alle Verkäufe und Lieferungen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, außer es liegen gesonderte schriftliche Vereinbarungen vor.

1.2 Eine Bestellung oder die Annahme eines Angebots verpflichtet zur vorbehaltlosen Annahme unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Alle Rechte und Ansprüche, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in weiteren Vereinbarungen im Namen von Testo festgelegt sind, gelten auch für von Testo beauftragte Vermittler und andere Dritte.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, sobald Testo die Annahme eines Angebots durch einen Kunden erhält. Testo behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise zu ändern, insbesondere wenn dies aufgrund von (gesetzlichen) Vorschriften erforderlich ist.

2.2 Alle unsere Angebote sowie die unserer Vertreter und Mitarbeiter sind unverbindlich. Nur unsere schriftliche Annahme der Bestellung gilt als Verpflichtung unsererseits.

2.3 Testo ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen oder bestimmte Bedingungen an die Lieferung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wird eine Bestellung nicht angenommen, wird Testo dies innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Eingang der Bestellung mitteilen.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Die Preise für die angebotenen Produkte und Dienstleistungen verstehen sich in Euro ohne Mehrwertsteuer und exklusive Versandkosten (15 € ), Steuern oder sonstigen Abgaben, sofern nicht anders angegeben oder schriftlich vereinbart.

3.2 Die Zahlung muss gemäß der gewählten Zahlungsmethode erfolgen.

3.3 Die Zahlung kann per Vorkasse oder nach Erhalt (per Nachnahme) erfolgen. Bei Zahlung per Bank ist das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von Testo das Datum der Zahlung.

3.4 Bei Überschreitung einer gesetzten Zahlungsfrist werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 1% pro Monat. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Spesen und Kosten gehen voll zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Ebenso trägt der Besteller die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung. Wenn Testo seine Forderung zur Einziehung auslagert, schulden Sie auch die Einziehungskosten, die mindestens fünfzehn Prozent (15%) des ausstehenden Betrags betragen

3.5 Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen oder Lieferungen und Leistungen nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse vorzunehmen sowie sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Besteller zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

4. Lieferung

4.1 Die von Testo angegebenen Lieferzeiten sind nur Richtwerte. Die Überschreitung einer Lieferbedingung berechtigt Sie nicht zu einer Entschädigung oder dem Recht, Ihre Bestellung zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen. Unser Unternehmen ist in allen Fällen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, und bei höherer Gewalt (Kriege, Brände, Überschwemmungen, Streiks etc) von der Lieferpflicht befreit.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, des Kaufpreises und des Zubehörs Eigentum des Verkäufers. Das Risiko in Bezug auf die Produkte geht bereits zum Zeitpunkt der Lieferung auf Sie über.

6. Reklamation und Haftung

6.1 Sie sind verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die Produkte der Vereinbarung entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie Testo so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von vierzehn (14) Arbeitstagen nach der Lieferung, schriftlich / per E-Mail darüber informieren.

6.2 Wenn sich herausstellt, dass die Produkte nicht dem Vertrag entsprechen, hat Testo die Wahl, die betreffenden Produkte durch neue Produkte zu ersetzen oder den Rechnungswert zu erstatten.

7. Garantie

7.1 Für alle unsere Maschinen und Anlagen besteht eine Garantie für Material- und Verarbeitungsfehler. Die Garantie umfasst den Austausch defekter Teile und Arbeitskosten für diesen Austausch sowie die für diesen Austausch erforderlichen Prüfungen und Anpassungen. Die Garantie beinhaltet keine andere Haftung jeglicher Art.

8. Höhere Gewalt

8.1 Die Lieferfrist nach Artikel 4.1 verlängert sich um den Zeitraum, in dem Testo aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist. Höhere Gewalt liegt vor, wenn Testo nach Abschluss des Vertrags daran gehindert ist, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen z.B. durch Krieg, Bürgerkrieg, Terrorakte, Vandalismus, Feuer, Wasserschaden, Überschwemmung, Streik, Einfuhr- und Ausfuhrhindernisse, staatliche Maßnahmen, Stromausfälle.

9. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit

9.1 Für alle Rechte, Verpflichtungen, Angebote, Aufträge und Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gilt ausschließlich das belgische Recht.

9.2 Für Streitigkeiten zwischen Parteien sind belgische Gerichte zuständig.