Mit dem Inkrafttreten der neuen deutschen Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) am 17. April 2026 gelten neue Spielregeln beim Umgang mit Kältemitteln an Wärmepumpen und Kälteanlagen. Wer als Fachkraft einen Kälteschein der Kategorie 1 (Kat. I) oder Kategorie 2 (Kat. II) besitzt und künftig auch mit modernen aber hoch brennbaren Kältemitteln wie Propan (R290) arbeiten will, muss jetzt handeln.
Die neue ChemKlimaschutzV ist seit dem 17. April 2026 in Kraft. Für Inhaber eines Kältescheins Kat. I oder Kat. II bedeutet das:
Arbeiten mit bereits gelisteten, fluorierten Kältemitteln der Klassen A1 und A2L sind bis März 2029 noch möglich.
Arbeiten mit A3-Kältemitteln wie Propan sind ohne Aufbauschulung verboten – ohne Übergangsfrist.
Gleiches gilt für alle unfluorierten A2L- und A2-Kältemittel, welche nicht in der außer Kraft getretenen ChemKlimaschutzV vom Juli 2008 gelistet sind.
Arbeiten mit R744 (CO2) und R717 (NH3) sind nur mit den entsprechenden Zertifikaten B und/oder C möglich.
Da Propan und andere Kohlenwasserstoffe der Standard in modernen Wärmepumpen und neuen Kälteanlagen werden, ist die Aufbauschulung keine optionale Weiterbildung – sie ist Voraussetzung für das Arbeiten am Wärmemarkt von morgen. Die Testo Akademie bietet genau diese Aufbauschulung für brennbare Kältemittel A2L, A2 und A3 an.
Seit 2008 schreibt das europäische Recht vor, dass Arbeiten an Kältemittelkreisläufen – also Wartung, Instandhaltung, Installation, Außerbetriebnahme und Dichtheitskontrolle an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen – nur von zertifizierten Fachpersonen durchgeführt werden dürfen. Grundlage war die alte F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014 und die damalige ChemKlimaschutzV von 2008.
Kategorie | Berechtigung |
Kat. I | Alle Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen |
Kat. II | Alle Tätigkeiten an Anlagen mit F-Gasen, beschränkt auf 3 kg Füllmenge |
Kat. III | Rückgewinnung an Anlagen bis 3 kg Füllmenge |
Kat. IV | Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf |
Diese Zertifikate wurden vor allem für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) ausgestellt – also Stoffen wie R410A, R134a, R407C oder R404A. Natürliche Kältemittel wie Kohlenwasserstoffe, CO2 und NH3 waren ausdrücklich nicht Teil des Anwendungsbereichs.
Mit der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 wurde das Zertifizierungssystem grundlegend neu geordnet. Die neue ChemKlimaschutzV setzt diese EU-Vorgaben seit dem 17. April 2026 in deutsches Recht um.
Die bisherigen vier Kategorien werden durch sechs neue Zertifikate ersetzt:
Zertifikat | Berechtigung |
A1 | Alle Arbeiten an Anlagen mit F-Gasen und Kohlenwasserstoffen |
A2 | Wie A1, jedoch nur bis 3 kg Füllmenge (bzw. 6 kg bei hermetisch dichten Anlagen) |
B | CO₂-Anlagen |
C | Ammoniakanlagen |
D | Rückgewinnung von F-Gasen (bis 3 kg / 6 kg) |
E | Nur Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältemittelkreislauf |
Der entscheidende Unterschied: A1 und A2 schließen ausdrücklich auch Kohlenwasserstoffe ein – also brennbare Kältemittel wie Propan (R290), Isobutan (R600a) oder Propylen (R1270). Das war bisher nicht der Fall.
Inhaber eines gültigen Kältescheins Kat. I oder Kat. II müssen nicht sofort umschreiben. Bis zum 12. März 2029 behalten diese Zertifikate ihre Gültigkeit – allerdings nur unter den Bedingungen, unter denen sie ursprünglich ausgestellt wurden.
Und genau hier liegt der entscheidende Haken: Die alten Zertifikate Kat. I und Kat. II wurden auf Basis der alten F-Gase-Verordnung (EU) 517/2014 ausgestellt, die ausschließlich fluorierte Treibhausgase regelte. Unfluorierte Kältemittel – also A2L unfluoriert, A2 unfluoriert und A3 – waren nie Bestandteil dieser Zertifikate.
Das bedeutet nach der aktuellen Rechtslage konkret:
Inhaber von Kat. I und Kat. II Zertifikaten dürfen ohne zusätzliche Aufbauschulung nicht an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsklassen A2L unfluoriert, A2 unfluoriert und A3 (z.B. Propan) arbeiten.
Für diese Kältemittelklassen gilt keine Übergangsfrist – weil die alte F-Gase-Verordnung sie schlicht nicht kannte.
Propan (R290), Isobutan (R600a) und Propylen (R1270) sind Kältemittel der Sicherheitsklasse A3 – hochentzündlich. Sie gelten als natürliche, klimafreundliche Alternativen zu den auslaufenden fluorierten Kältemitteln und sind heute bereits in modernen Wärmepumpen, Kühlgeräten und Kälteanlagen weit verbreitet. Ihre Bedeutung wird in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen.
Eine Übersicht der betroffenen Kältemittel nach Sicherheitsklasse und Zulässigkeit:
Sicherheitsklasse | Beispiele | Mit Kat. I/II erlaubt? |
A1 (nicht brennbar) | R134a, R410A, R407C, R404A, R32* | ✓ (bis 03/2029) |
A2L fluoriert* | R32, R1234yf, R454B, R455A, R452B | ✓ (bis 03/2029) |
A2L unfluoriert* | Neue A2L-Blends | ✗ sofort verboten |
A2 unfluoriert* | Kältemittel unfluoriert | ✗ sofort verboten |
A3 | R290 (Propan), R600a (Isobutan), R1270 | ✗ sofort verboten |
* Sofern bereits in der außer Kraft getretenen ChemKlimaschutzV vom Juli 2008 gelistet.
Wer als Inhaber eines Kältescheins Kat. I oder Kat. II künftig auch mit brennbaren Kältemitteln arbeiten möchte – insbesondere mit Propan in modernen Wärmepumpen –, benötigt eine zusätzliche Aufbauschulung für brennbare Kältemittel der Sicherheitsklasse A2L, A2 und A3.
Diese Aufbauschulung berechtigt dann zur vollständigen Umzertifizierung von Kat. I auf A1 bzw. von Kat. II auf A2. Die zusätzliche Sachkunde ist 7 Jahre gültig und anschließend aufzufrischen.
Die Testo Akademie bietet genau diese Aufbauschulung für brennbare Kältemittel A2L, A2 und A3 an. Das Seminar vermittelt praxisnah alle notwendigen Kenntnisse im Umgang mit brennbaren Kältemitteln – von den rechtlichen Grundlagen bis zur sicheren Handhabung. Die von der Testo Akademie ausgestellten Zertifikate erfüllen die Mindestanforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2... und sind damit in der gesamten EU anerkannt – auch in Österreich, unabhängig davon, dass die österreichische ChemKlimaschutzV noch nicht verabschiedet wurde.
Die neue ChemKlimaschutzV ist seit dem 17. April 2026 in Kraft. Für Inhaber eines Kältescheins Kat. I oder Kat. II bedeutet das:
Arbeiten mit bereits gelisteten, fluorierten Kältemitteln der Klassen A1 und A2L sind bis März 2029 noch möglich.
Arbeiten mit A3-Kältemitteln wie Propan sind ohne Aufbauschulung verboten – ohne Übergangsfrist.
Gleiches gilt für alle unfluorierten A2L- und A2-Kältemittel, welche nicht in der außer Kraft getretenen ChemKlimaschutzV vom Juli 2008 gelistet sind.
Arbeiten mit R744 (CO2) und R717 (NH3) sind nur mit den entsprechenden Zertifikaten B und/oder C möglich.
Da Propan und andere Kohlenwasserstoffe der Standard in modernen Wärmepumpen und neuen Kälteanlagen werden, ist die Aufbauschulung keine optionale Weiterbildung – sie ist Voraussetzung für das Arbeiten am Wärmemarkt von morgen.
Kältetechnik-Seminare
Die Kältetechnik-Seminare der Testo Akademie richten sich an alle, die sich im Bereich Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik fachlich weiterentwickeln möchten. In praxisorientierten Schulungen erwerben die Teilnehmenden fundiertes Wissen zu aktuellen gesetzlichen Vorgaben, Kältemitteln und dem sicheren Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen.
Zu den Seminaren:
Ratgeber – Wärmepumpen-Wissen in 4 Modulen.
Dieser Ratgeber erläutert Funktionsweise, Hauptkomponenten, richtiges Planen und Messen sowie Schall von Wärmepumpen.
Zum Praxisratgeber: