Direkt vom Hersteller
Arbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen dürfen nur von zertifiziertem Personal mit entsprechender Zertifizierung durchgeführt werden. Lernen Sie in diesem Seminar in verkürzter Weiterbildung alle relevanten und geforderten Aspekte nach den aktuellen Verordnungen (EU) und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung kennen.
Mit der Sachkunde A1 sind Sie qualifiziert für die Rückgewinnung, Installation, Instandhaltung und Wartung an Kälteanlagen sowie Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen ohne Mengenbegrenzung sowie für brennbare Kältemittel der Sicherheitsklassen A2L, A2 und A3.
Das Seminar basiert auf den folgenden Rechtsgrundlagen:
F-Gase Verordnung (EU) 2024/573
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Tipp: Für die Teilnahme am Großen Kälteschein A1 ist der Kleine Kälteschein A2 keine Voraussetzung.
Bitte beachten:
Der personenzertifizierte Sachkundenachweis berechtigt nicht zur Eintragung in die Handwerksrolle!
Der Kältekreislauf
Verfahren der Kälteerzeugung
Kälteverdichter: Funktion und Unterschiede
Komponenten der Kälteanlagen:
u.a. Wärmetauscher, Drosselorgane, Druckregler
Kälteleitungen: Verlegung und Anschluss
Kältemittel, Kälteöle, Umgang mit Propan
Gesetzliche Vorschriften zum Umgang mit Kältemittel
Vorschriften zum Bau und Betreiben von Wärmepumpen und Klimaanlagen
Dichtheitsprüfung und Lecksuche, hermetische System
Transport, Lagerung, PSA und Werkzeuge
Praktischer Teil 1: Anlagen und Rohrleitungen
Praktischer Teil 2: Prüfung, Kennzeichnung, Dokumentation
Praxisübungen an verschiedenen Demoanlagen
Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis)
Zur Vorbereitung auf das Seminar können Sie sich gerne den Ratgeber "Kältewissen" und "Wärmepumpen-Wissen" nach Registrierung, kostenfrei downloaden.
Unternehmenszertifizierung - Das ist nach dem Kälteschein-Seminar zu tun:
Unternehmen wie GmbH, AG oder Personengesellschaften (juristische Personen) benötigen ein gültiges Unternehmenszertifikat, um Tätigkeiten mit fluorierten oder brennbaren Kältemitteln weiterhin ordnungsgemäß durchführen zu dürfen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Kälteschein-Seminars ist daher eine Zertifizierung des Unternehmens nach § 10 der Chemikalien‑Klimaschutzverordnung erforderlich. Diese erfolgt über die zuständige Landesbehörde.
Einzelunternehmer (natürliche Personen) sind von dieser Pflicht künftig ausgenommen, können aber – auf Empfehlung einiger Kälteverbände – ebenfalls eine Unternehmenszertifizierung beantragen.
Wichtig: Bis spätestens 12. März 2029 müssen sowohl Personenzertifikate (Sachkunde) als auch Unternehmenszertifikate auf die neuen EU‑Vorschriften umgestellt sein.
Nachfolgend finden Sie die zuständigen Stellen für die Unternehmenszertifizierung in Ihrem Bundesland:
Allgemeine Informationen
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen
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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail.
Tel.: 07653 681-708
E-Mail: akademie@testo.de
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