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Die Überprüfung des Gasdrucks an Brennern gehört bei Wartungen an häuslichen Heizungsanlagen zu den Standardmessungen. Dabei werden der Gasfließ- und der Gasruhedruck der Anlage gemessen. Der Fließdruck, auch Anschlussdruck genannt, bezeichnet den Gasdruck des fließenden Gases und der Ruhedruck den des nicht strömenden Gases. Liegt der Fließdruck bei Gasthermen etwa außerhalb des Bereichs von 18 bis 25 mbar, dürfen keine Einstellungen durchgeführt und das Gerät nicht in Betrieb genommen werden. Kommt es dennoch zum Betrieb, so kann der Brenner nicht richtig arbeiten und es kommt bei der Flammenbildung zu Verpuffungen und letztlich zu Störungen, was ein Ausschalten des Brenners und damit einen Ausfall der Heizungsanlage zur Folge hat.
Bei Temperaturmessungen an Heizkörpern werden insbesondere die Vor- und Rücklauftemperatur aufgenommen und durch den Handwerker bewertet. Mit der Vorlauftemperatur bezeichnet man die Temperatur des wärmeübertragenden Mediums (z. B. Wasser), das einem System zugeführt wird. Die Temperatur des aus dem System fließenden Mediums nennt man dementsprechend Rücklauftemperatur. Um Verluste innerhalb des Wärmeverteilsystems zu vermeiden bzw. einen verbesserten Wirkungsgrad zu erzielen, ist die punktuelle Aufnahme von Vor- und Rücklauftemperaturen notwendig. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen führt aufgrund des Wissens über die Vor- und Rücklauftemperaturen letztlich zum hydraulischen Abgleich. Dieser beschreibt ein Verfahren, mit dem innerhalb einer Heizungsanlage jeder Heizkörper oder Heizkreis einer Flächenheizung bei einer festgelegten Vorlauftemperatur der Heizungsanlage genau mit der Wärmemenge versorgt wird, die benötigt wird, um die für die einzelnen Räume gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Aus einem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die Energieeinsparverordnung in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.
Laut den gesetzlichen Vorschriften DIN EN 806-4, DIN 1988-7 sowie DIN 1610 müssen Trink- und Abwasserleitungen vor der Inbetriebnahme mittels Druckprüfung mit Luft, inertem Gas oder Wasser auf Dichtheit geprüft sowie einer Belastungsprüfung mit Luft oder inertem Gas unterzogen werden. Aus hygienischen Gründen ist es jedoch von Vorteil, wenn die Leitungen bis kurz vor der Inbetriebnahme trocken bleiben und keiner Dichtheitsprüfung mit Wasser unterzogen werden. Auch um Korrosion metallischer Werkstoffe zu vermeiden, ist eine Druckprüfung mit Luft zu empfehlen. Die Druckprüfung unterteilt sich in zwei druckabhängige Prüfungen, wobei Prüfdruck und -zeit von der Zielsetzung (Belastung oder Dichtheit) abhängen. Undichtigkeiten machen sich meistens sehr schnell akustisch bemerkbar. Sind die undichten Stellen schlecht zu orten, werden die für Gasleitungen üblichen Hilfsmittel verwendet (Besprühen oder Bepinseln aufschäumender Lösungen).